Wärme für die Region Rohrleitungen
Das Verlegen von Rohrleitungen ist ein zentraler Bestandteil für die Umsetzung unseres Projekts. Über sie erfolgt der stoffliche und energetische Austausch zwischen den Bohrplätzen und den zentralen Anlagen in Landau. Damit spielen die Leitungen eine entscheidende Rolle für die Wärmeversorgung von Landau sowie für die nachhaltige Gewinnung von Lithium für Europa. Die Leitungen werden vorwiegend unterirdisch verlegt und mit Dienstbarkeiten rechtlich gesichert. Dabei legen wir großen Wert darauf, die Interessen der Grundstückseigentümer und Bewirtschafter bestmöglich zu berücksichtigen. Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Rohrleitungen finden sie in den nachfolgenden FAQ:

Allgemein.
Die Rohrleitungen sollen sowohl die geothermischen Bohrstandorte untereinander als auch die geplante Lithiumextraktions- und Stromerzeugungsanlagen in Landau sowie die Geothermiekraftwerke in Insheim und Landau verbinden. Durch die Rohrleitungen wird Wasser für die Lithiumgewinnung sowie Wärme-, Kälte- und Stromerzeugung transportiert.
Ziel ist die klimaneutrale und zuverlässige Wärmeversorgung der Region sowie die nachhaltige Gewinnung von Lithium für die heimische Industrie. Mit unserem Projekt leisten wir einen Beitrag zur Energie- und Wärmewende, indem wir beispielsweise Kommunen bei der Erreichung ihrer kommunalen Klimaschutzziele unterstützen. Das Vorhaben schafft Unabhängigkeit von Energie- und Rohstoffimporten, z.B. aus China. Insgesamt entstehen wirtschaftliche und soziale Standortvorteile.
Vulcan baut selbst kein Fernwärmenetz auf, sondern nimmt als Unternehmen nur die Aufgabe eines Zulieferers wahr. Der Ausbau des Wärmenetzes erfolgt durch einen regionalen Energieversorger. In Insheim übernimmt beispielsweise die EnergieSüdwest AG den Bau und Anschluss an das Fernwärmenetz. Für aktuelle Informationen verweisen wir auf die Projektwebsite.
Für den Transport des geförderten Wassers werden verschiedene Arten von Rohrleitungen in den Boden verlegt. Vorgesehen ist die Verlegung von Industriewasserleitungen (Vor- und Rücklauf) und Thermalwasserleitungen (Vor- und Rücklauf), die im geschlossenen Kreislauf betrieben werden. Zusätzlich werden Strom-, Steuer- und Kommunikationskabel verlegt.
Thermalwasser, auch Sole genannt, ist natürlich erwärmtes Wasser aus tiefen Gesteinsschichten. Die Wärme stammt aus einem kontinuierlichen Wärmestrom aus dem Erdinneren. An unseren Bohrplätzen wird Thermalwasser mit einem hohen Anteil an Lithiumchlorid gewonnen. Das Thermalwasser wird am Bohrplatz mit Hilfe eines zwischengeschalteten Wärmetauschers abgekühlt und anschließend zur Lithiumextraktionsanlage geleitet. In der Lithiumextraktionsanlage wird aus dem Thermalwasser eine 40%ige Lithiumchloridlösung gewonnen. Anschließend wird das Thermalwasser am Bohrplatz wieder in die Erde zurückgeleitet.
Industriewasser, auch Brauchwasser genannt, dient dem Transport von Wärme. Das in unseren Rohrleitungen transportierte Industriewasser zirkuliert in einem geschlossenen Kreislauf. Mit Hilfe eines zwischengeschalteten Wärmetauschers am Bohrplatz wird die Wärme des Thermalwassers auf das Industriewasser übertragen. Das erwärmte Industriewasser wird über Rohrleitungen zu den Anlagen zur Wärme- und Stromerzeugung geleitet. Das abgekühlte Industriewasser wird wieder dem Wärmetauscher am Bohrplatz zugeführt und nimmt erneut Wärme auf.
Die Verlegetiefe der Rohrleitungen richtet sich nach dem Höhenprofil des vorhandenen Geländes. Um die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen weiterhin zu ermöglichen, ist in der Regel eine Mindestüberdeckung von 1,50 m, ausgehend von der Rohroberkante, vorgesehen. Je nach Topologie oder individuellen Absprachen kann diese bedingt angepasst werden.
Die Trassenbreite beträgt in der Regel 12 bis 14 m. Während der einzelnen Bauabschnitte wird ein temporärer Arbeitsstreifen angelegt, dessen Breite je nach örtlichen Gegebenheiten variiert. Die Rohrdurchmesser werden so gewählt, dass die erforderliche Durchflussmenge erreicht werden kann.
Grundstücksflächen
Es wird darauf geachtet, dass möglichst wenige Grundstücke und landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen werden. Die Rohrleitungen sollen entlang bestehender Flurstücksgrenzen sowie entlang bestehender Straßen und Wege geführt werden. Besonders schutzwürdige Gebiete (z.B. FFH-Gebiete, Wasserschutzgebiete, Naturschutzgebiete, archäologische Verdachtsflächen) werden gemieden. Darüber hinaus werden landwirtschaftliche Dauerkulturen wie Weinberge, Streuobstwiesen und Spargelfelder berücksichtigt und nach Möglichkeit umgangen.
Vulcan hat mit dem Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz eine vertragliche Rahmenvereinbarung abgeschlossen, um die bestmögliche Berücksichtigung der Interessen der Landwirte und Winzer bei der Trassenführung sicherzustellen. Darin sind die Abstimmungen mit dem Bauern- und Winzerverband, der Landwirtschaftskammer, den Eigentümern und Bewirtschaftern festgehalten. Dazu gehört auch die Vorgehensweise zur Nutzung der Grundstücksflächen der Eigentümer durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit.
Ein Kauf oder eine Pacht der Flächen ist nicht vorgesehen. Die Flächen werden stattdessen notariell als beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen. Dabei handelt sich um ein dingliches Recht zur Regelung der Nutzung eines fremden Grundstücks. Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen.
Während der Bauphase ist ein temporärer Arbeitsstreifen für Baustraße, Lagerfläche und Leitungsgraben erforderlich. Der Schutzstreifen umfasst nur die Fläche, unter der die Rohrleitung verlegt ist und besteht so lange, wie die Rohrleitung besteht. Der Schutzstreifen dient dem Schutz der Rohrleitung vor äußeren Einflüssen und ist daher mit gewissen Einschränkungen verbunden.
Die Eigentümer und Bewirtschafter werden angemessen entschädigt. Die Entschädigungen sind mit dem Bauern- und Winzerverband abgestimmt und entsprechen der gängigen Entschädigungspraxis.
Der Schutzstreifen betrifft den Grundeigentümer und wird als beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen. Für die Grundbucheintragung erhält der Eigentümer eine Entschädigung, die sich aus mehreren Teilen zusammensetzt: eine Entschädigung für die Fläche des Schutzstreifens, einer zusätzlichen Entschädigung für eine schnelle Einigung und einem Pauschalbetrag als Aufwandsentschädigung. Die Kosten für die notarielle Beurkundung und Eintragung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit trägt Vulcan.
Befinden sich auf dem Grundstück Flächen für die Betriebsanlagen der Rohrleitungen oder werden dort sonstige Leitungszubehörteile errichtet, so werden diese ebenfalls an den Eigentümer entschädigt. Bei vorübergehender Inanspruchnahme des Grundstücks als Arbeitsstreifen erhält der Grundstückseigentümer eine Entschädigung für die tatsächlich in Anspruch genommene Fläche.
Die Entschädigung des Bewirtschafters richtet sich nach der tatsächlich in Anspruch genommenen Fläche. Der Bewirtschafter erhält eine Entschädigung für den vorübergehenden Eingriff, die Flur- und Aufwuchsschäden, den Ernteausfall sowie mögliche Ertragsminderungen in den Folgejahren. Als Orientierung dienen die von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz herausgegebenen Richtsätze zur Ermittlung von Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen. Entschädigt werden auch Arbeitserschwernisse, Wirtschaftserschwernisse und entgangene Zahlungen aus Förderprogrammen.
Nach Abschluss der Bauarbeiten kann die Fläche weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden. Lediglich tiefwurzelnde Sonderkulturen wie Wein- und Obstbau dürfen nicht über den Leitungen angebaut werden. Einzelheiten sind den Schutzanweisung zu entnehmen, die in Abstimmung mit dem Bauern- und Winzerverband erstellt wurde. Sollte es trotz ordnungsgemäßer Umsetzung des Bodenschutzkonzeptes zu einer Beeinträchtigung der Bodenfunktion kommen, können nachträglich Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören z.B. die Durchführung von Unterbodenlockerungen bis hin zum Bodenaustausch.
Sicherheit
Für die Verlegung der Rohrleitungen wurden detaillierte Schutzkonzepte erstellt. Ein Bodenschutzkonzept mit bodenkundlicher Baubegleitung beinhaltet verschiedene Schutzmaßnahmen. So wird der Bodenaushub nach Bodenhorizonten getrennt zwischengelagert und nach der Rohrverlegung wieder eingebaut. Bei Bedarf erfolgt eine Zwischenbegrünung. Die Rohrleitungen werden in einer Zone mit Sand eingebettet. Umweltaspekte wie der Vogelschutz wurden berücksichtigt und in das Konzept integriert. Dazu gehört beispielsweise die Anlage von Lerchenfenstern in den Ackerflächen, um der Feldlerche Lande- und Brutplätze sowie ein ausreichendes Nahrungsangebot zu bieten.
Vulcan übernimmt die Haftung für sämtliche Schäden, die im Zusammenhang mit der Errichtung, dem Betrieb und dem Bestand der Rohrleitungen sowie der damit verbundenen Anlagen entstehen. Diese Haftung erstreckt sich auch auf Schäden, die auf den vom Leitungsbau mittelbar betroffenen Grundstücken entstehen. Die Haftungsfreistellung gilt nicht für solche Schäden, die von den Grundstückseigentümern oder Nutzungsberechtigten unter Missachtung der Schutzanweisungen verursacht werden oder die sie außerhalb einer landwirtschaftlichen Bodennutzung selbst verschuldet haben.